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Anforderungen an Gesuche


Anfragen für Beitragszahlungen
Sollten Sie interessiert sein, bitten wir um Zustellung Ihrer Bewerbung gemäss den nachfolgenden Anforderungen an Gesuche. Die Zustellung kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
An 2 Sitzungen pro Jahr werden Gesuche vom Stiftungsrat behandelt und entschieden. 

Wir bedanken uns für Ihr Interesse.

Wer wird unterstützt?
  • fachlich geführte Organisationen und Strukturen, die betreuende und pflegende Personen entlasten und den betreuungs- und pflegebedürftigen Senioren und Seniorinnen soziale Kontakte und Begegnungen ermöglichen (bspw. Besuche zuhause, Besuchsgruppen, Tagesstrukturen, Ferien)
  • Organisationen und Strukturen, welche die Betreuung durch geschulte Personen sicherstellen
  • Es werden sowohl Projekte unterstützt als auch Gelder für den laufenden Betrieb gesprochen; dabei werden in der Regel bei der Erfüllung der Kriterien bis zu 40% der Betriebskosten oder ein Anteil an den Projektkosten übernommen; eine Unterstützung ist auch längerfristig möglich
  • nicht gewinnorientierte Organisationen und Strukturen mit gemeinnützigem Charakter, die in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Graubünden tätig sind
  • Keine Unterstützung von Einzelpersonen

Die Gesuche sollten Folgendes beinhalten:
  • Angaben zum Gesuchsteller (Träger des Projekts, Träger des wirtschaftlichen Risikos etc.)
  • genaue Umschreibung des Projekts
  • Angaben zur Durchführung des Projekts, zur Dauer und zur Projektorganisation
  • konkretes Budget
  • Bankverbindung

Termine Stiftungsratssitzungen 2025:
  • 2. Juli 2025 (Einreichung Gesuch bis 30. Mai 2025)
  • 11. November 2025 (Einreichung Gesuch bis 30. September 2025)
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